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Informationen bzgl. Berufs-Regelung (HeilPrG) zur Leistungs-Abrechnung:

  • Die Dauer einer therapeutischen Stunde beträgt 50 Min.
  • Das Honorar ist immer am Ende einer Sitzung über eine Barzahlung zu leisten. Diese wird von mir ordnungsgemäß quittiert.
  • Die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden bei privaten Kranken-Zusatz-Versicherungen nach der Heilpraktiker-Gebührenziffer-Verordnung verrechnet. Die nachträgliche Rechnungs-Erstattung erfolgt durch die Krankenversicherung je nach Vertragsvereinbarung.
  • Die Kosten für eine Psychotherapie (HeilPrG) durch eine gesetzliche Krankenkassen werden leider nur ganz selten in Ausnahmefällen übernommen.

Viele meiner Patienten, Klienten „leisten“ sich allerdings die therapeutischen Behandlungen selbst + profitieren so von folgenden Nutzen:

  • Keine so langen Wartezeiten!  Denn als Freiberuflerin gestalte ich sehr flexibel meine Termine + kann Ihnen somit in der Regel relativ zeitnah einen Termin anbieten.
  • So auch kurzfristige Kriseninterventionen während der insgesamten Psychotherapie als sog. Notfall-Intervention.
  • Auch nach einer 2jährigen Sperrfrist bei Abbruch einer kassengeleisteten Therapie können Sie jederzeit durch eine Therapie (HeilPrG) Ihre psychische Gesundheit sichern.
  • Keine Vertragsbindung! Das bedeutet Sie können ganz „unverbindlich“ die Behandlung (Häufigkeit, Dauer) gestalten bzw.  jederzeit die Psychotherapie (HeilPrG) beenden.
  • Ich unterliege bei Selbstzahlern meiner beruflichen Schweigepflicht (HeilPrG). Das bedeutet für Sie: Es steht nichts Vertrauliches bzw. etwas, was Ihnen schaden könnte, in einer Krankenakte, die an Dritte wie Krankenkassen, Versicherungen u.a. weitergegeben wird.
  •  Außerdem genießen Sie bei mir die Gewährleistung einer Anonymität. Denn ich gestalte meine Termin so, dass Sie garantiert von keinen anderen Patienten gesehen werden.
  • Ich biete Ihnen einen geschützten komfortablen eingerichteten Raum, in dem Sie in Ruhe sich Ihren Themen widmen können.
  • Sehr zentral – Nähe Hauptbahnhof Fürth und somit gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Ihren Auto zu erreichen.
  •  Der Grund, warum sich allerdings viele Privat-Patienten die Psychotherapie selbst bezahlen, ist auch, weil ich bewährte effektive Therapie-Verfahren, die über das Maß von der Krankenkasse bezahlte Gesprächs- + Verhaltenstherapie geht, anbiete. – Und Sie so die Möglichkeit haben schneller Ihr Ziel zu erreichen.
  • Da die Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz i.d.R. nicht übernommen wird, haben Sie die Möglichkeit diese Kosten steuerlich nach §33 EstG unter  außergewöhnliche Belastungen als „Krankheitskosten“ geltend machen!
  • Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich mich 2006 im Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg einer intensiven Überprüfung unterzogen + die „Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz erhalten. So bin ich berechtigt sowohl Diagnosen zu stellen als auch psychische Beschwerden zu behandeln. Zusätzlich sorge ich durch regelmäßige Fortbildungen für eine kompetente Qualitätssicherung meiner therapeutischen Arbeit (siehe Vita| Qualitätssicherung). Sie können somit eine professionelle individuelle Behandlung erwarten.
  • Denn oft erhalten Patienten nicht den gewünschten Erfolg durch eine Kassenleistung. So ist mein Therapieangebot als Heilpraktikerin für Psychotherapie (Zusätzlich noch Coach & Trainer) eine sehr gute, professionelle Alternative!

Interessiert?
Haben Sie noch Fragen oder wollen Sie einen Termin mit mir vereinbaren, so können Sie mich entweder anrufen Tel. 0911/760 80 93 oder
mir ein E-Mail wie folgt an info@lebensfreude-management.de senden.

So freue ich mich sehr auf eine Kontaktaufnahme mit Ihnen.
Der erste Schritt, um Ihnen mit meiner professionellen Kompetenz weiter zu helfen.